AGB´s

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Autopflege Bonn e.K.,
Inh. Mandy Fußwinkel, Königswintererstr. 112 in 53227 Bonn

§1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das
Reinigen, Pflegen und die Ausbesserung von Lackschäden, Brandlöchern, Lederbezügen und
Innenraumschäden an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Autopflege Bonn erbracht.
 
§2 Terminvereinbarungen/Auftragserteilung
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
b) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich
und richtet sich nach der Auftragslage von Autopflege Bonn.
c) Terminvereinbarungen und Online-Aufträge stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen oder den Reinigungsauftrag Online zu versenden.
 
§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag - Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch ein Fax oder eine Email) aufgekündigt werden.
b) Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens zwei Werktage gemäß § 3 a) aufgekündigt
werden, kann Autopflege Bonn eine Verdienstausfallpauschale von € 35,-- erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
c) Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
d) Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3c.
 
§4 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
a) Die Zahlungsbedingungen werden auf dem jeweiligen Auftrag angegeben.
b) Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung
schriftlich vermerkt werden.
 
§5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
b) Bei Lackschäden muss bei Beilackierungen mit Farbunterschieden gerechnet werden. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
c) Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
d) Bei einer berechtigten Reklamation, hat Autopflege Bonn das Recht zur zweimaligen
Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von Autopflege Bonn ein
angemessener Preisnachlass gewährt.
 
§6 Haftung und Garantie
a) Der Autopflege Bonn übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Autopflege Bonn bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter von Autopflege Bonn machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
c) Autopflege Bonn übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug
ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt Autopflege Bonn keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
e) Die Reinigung von Navigationsdisplays und, oder Displays wird
grundsätzlich nicht feucht
vorgenommen. Daher wird keine Haftung für Ausblassung derer oder
der Beschädigung derer übernommen.
f) Fahrzeugantennen die sich nicht abnehmen lassen und durch die Waschanlagenwäsche Schaden nehmen werden nicht ersetzt.
g) Lackabplatzer die aufgrund von Steinschlägen oder Rissen im Lack durch die HD-Wäsche
verursacht wurden, werden nicht ersetzt.
e) Bei Hol und Bring Aufträgen ohne persönlichen Kundenkontakt werden Schäden die aufgrund der Verschmutzung des Fahrzeugs bei Entgegennahme dessen nicht erkennbar sind nach der Reinigung dokumentiert.
 
§7 Formalien und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung/Schadensanzeige gegenzuzeichnen. Beim Online-Auftrag und der Fahrzeugübergabe ohne Kundenkontakt muss das Feld „bekannte Schäden am Fahrzeug“ ausgefüllt werden. Offensichtliche Schäden werden vor dem bewegen des Fahrzeugs per Digitalfoto Dokumentiert. Diese Formulare und Fotos dienen der rechtlichen Absicherung des Autopflege- und Fahrzeugaufbereitungsservice Autopflege Bonn.
b) Mit der Unterzeichnung des Formulars oder das klicken im Online-Auftrag auf Formular senden oder jetzt Buchen bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.
 
§8 Preise/Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der
Reinigung/Pflege.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen Autopflege Bonn dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den Orientierungspreisen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Bei Erhöhung des Pauschalpreises bei Online-Auftrag ohne Kundenkontakt wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten über den Mehrpreis informiert und die Arbeit wird erst nach seiner Zustimmung begonnen.
d) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.
 
§9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige
Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu
verfassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.

Stand 01.04.2017. Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.Gerichtsstand ist der Sitz von Autopflege Bonn e.K.
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